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Prof. Dr. Günter Buchholz

Ideologiekritische Thesen zur Problematik der „Frauenpolitik“:
Plädoyer für eine wirksame, eine angebotsorientierte Frauenpolitik



0. Vorbemerkung

Die hier vorgelegten ideologiekritischen Thesen sind zuerst in der Zeitschrift  „Thea“ (No. 15 WS 2003/04, S. 10 - 12),  herausgegeben vom  Frauen- und Gleichstellungsbüro der HAWK Hildesheim / Holzminden / Göttingen erschienen, und sie  wurden nur geringfügig überarbeitet. Sie wären - am 07. 08. 2003 - sicher nicht niedergeschrieben worden, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem konkreten Verlauf eines Berufungsverfahrens einen heftigen Konflikt zwischen der damaligen Fakultät Wirtschaft Hildesheim und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Frau Haasper, mit massiver Rückendeckung des damaligen Präsidenten, Prof. Dr. Johannes Kolb gegeben hätte.

Aber der Konflikt ist eben, nach Heraklit, der Vater aller Dinge.

Dieser Konflikt überschnitt sich nun zeitlich mit dem so genannten Hochschuloptimierungskonzept (HOK) der damals neuen  CDU/FDP – Landesregierung in Hannover. Diese hatte die vorherige SPD-Regierung mit dem Wissenschaftsminister Oppermann abgelöst, übernahm aber das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) von 2002 offenbar gern; jedenfalls haben die bisherigen Novellen nur zu geringen Veränderungen geführt. Dieses Gesetz ist Teil der hier behandelten Problematik.

Das HOK war im wesentlichen Ausdruck eines eines rein finanzpolitisch begründeten Sparprogramms im Hochschulbereich. Zunächst war daher an eine gleichmäßige Einsparung gedacht, aber dann tauchten Forderungen nach nicht weiter spezifizierten strukturellen Eingriffen auf.

Da - nach einem alten deutschen Sprichwort - Gelegenheit Diebe macht, konnte diese Situation von Personen mit verdeckten partikularen Interessen genutzt werden, so dass es bei diesen nebulösen strukturellen Eingriffe in die niedersächsische Hochschullandschaft  mehrfach zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen kam. Eine dieser Entscheidungen war die Schließung der Fakultät Wirtschaft.

Die Schließung der Fakultät konnte trotz erheblichen öffentlichen Widerstands letztlich nicht verhindert werden, weil das Präsidium trotz  aller Gegenargumente auf seiner Entscheidung beharrte, und weil dies vom Ministerium geduldet wurde, obwohl sich das Präsidium nicht an die rationalen Auswahlkritierien des MWK gehalten hatte. Dabei hätte der Minister lediglich auf Anwendung dieser MWK-Kriterien zu beharren brauchen, wenn er die Entscheidung des Präsidiums tatsächlich hätte blockieren wollen. 

Die durch das NHG von 2002 gewollte autoritäre Führung der Hochschulen führt also, wie dieser empirische Fall belegt, nicht notwendig zu qualifizierteren Entscheidungen, eher zum Gegenteil. Der im Jahr 2003 ablaufende Konflikt um die Schließung der Fakultät WirtschaftHildesheim ist – sicher zur Freude unserer Kontrahenten - im Detail analysiert und dokumentiert worden: Günter Buchholz, Kritik des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, Teil 1 – 3, in: www.wiwi-online.de


1. Die feministische Weltsicht als Hintergrund der gegenwärtigen politischen   Auseinandersetzungen

Das Grundmuster feministischer Weltsicht ist nicht die historisch-gesellschaftsstrukturelle Differenzierung nach Produktionsweisen, sondern die quer zu klassenstrukturellen Lagen der „herrschenden“ und der „beherrschten“ sozialen Klassen verlaufende asymmetrische Dichotomie zwischen Frauen und Männern, eigentlich eine Folge frühester gesellschaftlicher Arbeitsteilung, die (mit negativer Wertung) als „patriarchales“ Herrschaftsverhältnis verstanden wird, das seinerseits mit einem frühgeschichtlichen „Matriarchat“ kontrastiert wird. Diese Sicht kann sich zwar durchaus auf historische Tatsachen berufen, aber die ideologische Deutung erscheint im Hinblick auf die Gegenwart problematisch.

Die feministische Weltsicht postuliert eine Dichotomie zwischen den „Opfern“, den Frauen - aller sozialen Klassen und aller Zeiten - und den „Tätern“, den Männern – aller sozialer  Klassen und aller Zeiten. Unter diesen ideologischen Voraussetzungen kommt es bei Frauen sehr leicht zu einer  psychologischen Identifikation mit den „Opfern“, und daraus resultiert dann einerseits eine militante Kampfhaltung gegen „das Patriarchat“ bzw. die dieses Konstrukt verkörpernden Männer, andererseits eine Selbstgerechtigkeit, die eine kritische Selbstreflexion blockiert. Und soweit sich Männer auf dieser ideologischen Grundlage mit den weiblichen „Opfern“ identifizieren, resultieren Schuldgefühle, durch die sie manipulierbar werden.

Damit ist der historisch-ideologische und der sich daraus ergebende sozialpsychologische Hintergrund der gegenwärtigen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Frauenpolitik knapp umrissen.


2. Die allgemeine These der Frauendiskriminierung

Übersetzt in konkrete frauenpolitische Konzepte der Gegenwart ergibt sich aus der feministischen Weltsicht, dass die Frauen als „Opfer“ innerhalb des umfassenden, aber nicht näher theoretisch gefassten oder erklärten „Systems des Patriarchats“ immer und überall von den Männern diskriminiert werden. Wegen der vermeintlichen Allgemeingültigkeit dieser Aussage ist es dann auch kaum noch notwendig, die realen Verhältnisse konkret, empirisch und differenziert zu untersuchen.

Und wenn doch empirische Untersuchungen stattfinden, dann kommen sie regelmäßig zu dem methodisch-statistisch fragwürdigen Ergebnis einer „Unterrepräsentanz“, die reichlich schlicht am Frauenanteil in der Bevölkerung gemessen wird, und daraus wird dann das - ethisch nicht weiter reflektierte - Werturteil abgeleitet, diese Zahlenverhältnisse seien „ungerecht“.

Dies soll im folgenden am Beispiel der Hochschulen exemplarisch dargestellt werden, da sich die hier angedeuteten Vorstellungen teilweise direkt in diversen Rechtsvorschriften niedergeschlagen haben.


3. Die feministische Diskriminierungsthese im Hochschulbereich

Das fundamentale feministische Selbstverständnis, „Opfer des Patriarchats“ zu sein, bedingt im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und insbesondere die Bewerbungsverfahren an Hochschulen, dass explizit oder implizit folgendes behauptet wird:

a) es gebe eine aktive wirksame männliche Diskriminierung von qualifizierten Kandidatinnen in der Warteschlange, die nur durch intensive Kontrollen (durch die Institution der Frauenbeauftragten) und rechtlich zwingende Einflussnahmen zu brechen sei, was impliziert, dass weiter behauptet werden muss, dass

b) die Anzahl qualifizierter Frauen für alle beruflichen Positionen mehr als ausreichend sei: denn ohne eine solche tatsächlich vorhandene Warteschlange von qualifizierten Kandidatinnen könnte die Diskriminierungsbehauptung nicht aufrecht erhalten werden, da nicht existente Bewerberinnen weder diskriminiert noch ungerecht behandelt werden können.

Das hierauf basierende Politikkonzept kann als „nachfrageorientiert“ bezeichnet werden, weil die Probleme auf Seiten derjenigen gesehen wird, die am Arbeitsmarkt Arbeitskraft nachfragen, d.h. die die Stellen ausschreibenden gesellschaftlichen Organisationen, hier die Hochschulen.


4. Der Widerspruch zwischen ideologischer Diskriminierungsthese und Arbeitsmarktrealität

Wenn die empirische Testsituation – z. B. im Rahmen der Ausschreibung einer Professur - nun aber aufweist, dass trotz ausdrücklicher Hinweise in der Stellenausschreibung am Arbeitsmarkt angebotsseitig entweder gar keine oder zu wenige oder aber zu gering qualifizierte Frauen auftreten – und eben das ist leider häufig tatsächlich der Fall -, dann wird, um das nachfrageorientierte Konzept – zunächst Punkt (3 b), daraus folgend dann auch (3 a) - nicht aufgeben zu müssen, entgegen der tatsächlichen Lage behauptet, es gebe in jedem Falle genug Bewerberinnen, man müsse einfach nur intensiver nach ihnen suchen.

Sozialpsychologisch erfolgt damit eine Schuldzuweisung für nicht vorhandene Sachverhalte zu Personen, die gar nicht beabsichtigen, sich diskriminierend zu verhalten,  aber mit den Tatsachen des Arbeitsmarkts umgehen müssen. Da sich selbstverständlich die Zahl der qualifizierten Bewerberinnen durch eine längere Suche überhaupt nicht ändert, muss die Forderung nach weiterer Suche dann wiederholt werden, es wird eine neue Ausschreibung der Stelle verlangt, usw.: dies ist die „Absurditätsspirale der nachfrageorientierten Frauenpolitik“.

Werden im Laufe des Bewerbungsverfahrens tatsächliche Schwächen erkannt, dann führen sie bei Bewerbern zum Ausschluss aus dem Verfahren, während Bewerberinnen aufgrund des Einflusses der Frauenbeauftragten mit einer pauschal unterstellten allgemeinen gesellschaft-lichen Benachteiligung „entschuldigt“ und tendenziell im Verfahren gehalten werden. Es handelt sich somit um eine ideologisch begründete Sonderbegünstigung von Frauen.

Das nachfrageorientierte Politikkonzept offenbart jetzt, dass es faktisch auf „Subventionen“ setzt, was im klaren Widerspruch zur Diskriminierungsthese steht, denn wenn es genügend qualifizierte Frauen gäbe, dann benötigten diese keine „Subventionen“ bzw. Sonder-begünstigungen; und wo diese doch eingefordert werden, dort hat bereits ein Bruch mit der „Diskriminierungsthese“ stattgefunden: das ist die Selbstwidersprüchlichkeit der nachfrageorientierten Frauenpolitik.

Aus all dem ergibt sich im Rahmen der nachfrageorientierten Politikkonzeption mit Notwendigkeit die Tendenz, offene Stellen nicht mit erstrangig, sondern mit zweitrangig qualifizierten Personen (im Hinblick auf Frauen ohnedies, aber auch im Hinblick auf Männer, weil die erstrangigen Kandidaten im Verlauf mehrfacher Ausschreibungen aus dem Bewerbungsprozess ausscheiden) zu besetzen, und dies nicht zügig, sondern stark verzögert.

Ein weiteres faktisches Ergebnis ist, dass überwiegend familienlose, also gesellschaftlich- geschlechtsspezifisch gar nicht benachteiligte „Karrierefrauen“ besonders privilegiert werden, und dieser Privilegierung steht die Diskriminierung der betroffenen Männer samt ihren  Familien – und d.h. einschließlich der immer mit betroffenen weiblichen Familienmitglieder - gegenüber.


5. Das gesellschaftliche Problem der Benachteiligung von Frauen ist ein    Angebotsproblem

5.1 Die „nachfrageorientierte“ Frauenpolitik beruht auf einer Fehldiagnose

Zwar gibt es in der Gegenwart im Hochschulbereich tatsächlich ein frauenpolitisches Problem, aber dieses liegt auf der Angebots- und nicht auf der Nachfrageseite.

Es gibt im Hochschulbereich, wie sich aus den empirischen Tests der Berufungsverfahren ergibt, häufig einfach zu wenig qualifizierte Frauen (promovierte Kandidatinnen, im FH - Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung), obwohl es im Hinblick auf das gesellschaftliche Potenzial zweifellos wesentlich mehr geben könnte. Es gibt deshalb oft zu wenige, weil sich nicht genügend Frauen mit Hochschulabschluss weiter qualifizieren (Promotion und nachfolgende Berufstätigkeit), zumeist wohl wegen einer Familiengründung.

Die Qualifikationsanforderungen sind aber vom Gesetzgeber um der Qualität der Lehre und Forschung willen, also mit sehr gutem Grund, so hoch angesetzt worden, dass die weitaus meisten der Bewerber - und daher eben auch der Bewerberinnen - daran scheitern.

Wegen der beruflichen Benachteiligungen, die trotz mancher vorhandenen Kompensationen für die Frauen mit der gesellschaftlich wichtigen Mutterschaft und der meist mehrjährigen Mutter-Kind-Symbiose verbunden sind, muss eben hier angesetzt werden. Die Gesellschaft sollte, soweit das unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten verantwortbar ist, im Bereich der vorschulischen und schulischen Kinderbetreuung, der Kindererziehung (Ganztagesschulen), der Förderung begabter Studentinnen und Absolventinnen usw., den Frauen die Möglichkeit einer beruflichen Karriere in Verbindung mit dem Leben in einer Familie wirkungsvoll erleichtern: d. h. angebotsorientierte Frauenpolitik ist zum großen Teil Familien- und Bildungspolitik!

Speziell im Bereich der Hochschulpolitik liegt der Schlüssel zur Erhöhung der Anzahl und des Anteils bei Professuren in der Förderung weiblicher Doktoranden an den Universitäten! Die jetzt oft fehlenden qualifizierten Frauen wären früher oder später  vorhanden, wenn dies praktiziert würde, und sie wären dann auch wettbewerbsfähig, brauchten also auch weder  privilegierende Subventionen noch eine „Frauenbeauftragte“. Dies wären die Konsequenzen des „angebotsorientierten“ Modells der Frauenpolitik.


5.2  Ideologiekritik

Warum wird dieses Konzept nicht systematisch ausgearbeitet? Darauf gibt es m. E. mehrere einander ergänzende Antworten:

a) weil die feministische Ideologie, ohne im politischen Diskurs jemals kritisch reflektiert worden zu sein, aus ziemlich oberflächlichen und opportunistischen Gründen mehr oder weniger in allen Parteien zur Grundlage der frauenpolitischen Parteiprogrammatik und des konkreten Handelns geworden ist, und

b) weil die tatsächliche Wirkungsweise der nachfrageorientierten Frauenpolitik bisher nicht richtig erkannt worden ist, 

c) weil z. B. eine verbesserte Kleinkinderbetreuung und Ganztagesschulen erhebliche zusätzliche Staatsausgaben erfordern, und

d) weil diejenigen, die aus der Praktizierung des ebenso wirkungslosen wie teuren nachfrage-orientierten Frauenpolitikmodells unmittelbar oder mittelbar Einkommen oder Macht beziehen, als letzte ein Interesse daran haben können, an dieser absurden Praxis irgend etwas zu ändern; im Gegenteil – das Phantom der Diskriminierung muss stets von neuem beschworen werden, denn sonst entfiele für sie der Grund ihres Daseins.

Und genau diese Leute reagieren dann auch auf ansatzweise Kritik am nachfrageorientierten Politikkonzept höchst allergisch: kein Wunder, geht es hier doch um ihre ganz persönlichen Interessen!


6. Schlussfolgerungen

(a) Die „nachfrageorientierte“ Frauenpolitik kann nur dann wirksam sein, wenn erstens auf dem Arbeitsmarkt eine Warteschlange hinreichend qualifizierter Bewerberinnen vorhanden ist und wenn zweitens organisationsintern ein „Diskriminierungsverhalten“ existiert. Sind diese empirischen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist sie unwirksam und sogar schädlich.

(b) Jedes Berufungsverfahren ist ein empirischer Test dieser Voraussetzungen. Im Falle eines  quantitativen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und bei Existenz einer Frauenquotenpolitik an Hochschulen führt die „nachfrageorientierte“ Frauenpolitik  insbesondere bei Professuren zwingend zu einer schädlichen Verzögerung bei Stellenbesetzungen (1.), zu einer Absenkung des Qualifikationsniveaus der berufenen Personen (2.) und zu einer Diskriminierung qualifizierter – zur Berufung geeigneter, aber nicht berufenen - Männer (3.).

Nur wenn Qualitätsverlust und Diskriminierung geeigneter Männer hingenommen werden, kann unter den Voraussetzungen dieses Absatzes die Frauenquote erhöht werden. Im Umkehrschluss zeigt daher ihr faktischer Anstieg (unter diesen empirischen Bedingungen) den Qualitätsverlust an.

Der nachfrageorientierte, auf den Annahmen des Absatzes (a) beruhende Politikansatz leistet frauenpolitisch wenig bis nichts, weil er auf einer ideologisch begründeten Fehldiagnose beruht. Während die feministische Ideologie die empirischen Bedingungen des Absatzes (a) unterstellt, wird die Realität, wie eine langjährige Erfahrung gezeigt hat, an den Hochschulen im wesentlichen durch Absatz (b) zutreffend beschrieben.

Die Politik aller Parteien scheint dieser Fehldiagnose aufgesessen zu sein, und daher ist eine grundsätzliche und weitreichende Korrektur auf der gesetzgeberischen Ebene erforderlich.

Der Mangel ist jetzt erkannt, er verlangt nach Beseitigung, und diese bietet, wenn die ideologischen Fixierungen überwunden werden können, sogar politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Synergieeffekte.

Denn die „nachfrageorientierte“ Frauenpolitik stiftet
- durch ihre weitgehende Unwirksamkeit,
- durch die sich daraus ergebende Fehlverwendung finanzieller Mittel,
- durch indirekte Frauendiskriminierung und
- durch die induzierte erzwungene innerorganisatorische Zeitverschwendung einen erheblichen, aber durch eine Umorientierung vermeidbaren Schaden für die Hochschule, für die Hochschullehrer, für die Studierenden und für die Steuerzahler.

Eine wirksame Frauenpolitik muss auf der Angebotsseite ansetzen, d.h. die in der Tat völlig unzureichend gewährleistete Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch deutlich und konsequent verbesserte Familien- und Bildungspolitik zu ermöglichen!

Die vorhandenen Finanzmittel sollten hierfür aus der nachfrageorientierten Verwendung in angebotsorientierte Verwendungen (Familien- und die Bildungspolitik) und in eine spezielle finanzielle und organisatorische Förderung von promotionsfähigen Studentinnen umgeleitet werden.

Das wäre dann nicht nur eine wirksame Form der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages des Grundgesetzes, sondern er wäre m. E. dann auch wieder in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, was im Hinblick auf die nachfrageorientierte Frauenpolitik – um es zurückhaltend auszudrücken – stark zu bezweifeln ist.

Speziell im Hinblick auf das gesellschaftliche Ziel, mehr Professorinnen im Amt zu haben, ist eine besondere universitäre Förderung von promotionsfähigen Studentinnen und Doktorandinnen richtiger und wesentlicher Ansatzpunkt, denn deutlich mehr promovierte Frauen werden mit Sicherheit auch zu einem spürbar steigenden Angebot von Bewerberinnen auf akademische Stellenausschreibungen von Hochschulen führen, und auch die Frauenquote bei Professorinnen wird dann - wie allgemein gewünscht - ansteigen.

Diese Gründe dürften ausreichen, um energisch den unverzüglichen Wechsel zu einer wirksamen, mithin einer angebotsorientierten Frauenpolitik zu fordern und betreiben.

Aufsätze:
Dr. Alexander Ulfig: "Qualifikation statt Gleichstellung. Schritte zu einer gerechteren Praxis der Stellenvergabe"
Paul-Hermann Gruner: "Merke: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3. Vom nötigen Ende der Bevorzugungspolitik für Frauen - auch in Hochschulen und Universitäten"
Fabian Heinzel: "Quoten und Kollektive"
Friedrich Jentzsch: "Gleichstellungs-Controlling. Eine Podiumsdiskussion an der Frankfurter Goethe- Universität"
Prof. Dr. Josef C. Aigner: "Uni-Räte im Bann des männlichen Blicks?"
Prof. Dr. Gerhard Amendt: "Die Opferverliebtheit des Feminismus oder: die Sehnsucht nach traditioneller Männlichkeit."
Prof. Dr. Günter Buchholz: "Ideologiekritische Thesen zur Problematik der "Frauenpolitik": Plädoyer für eine wirksame, eine angebotsorientierte Frauenpolitik"
Prof. Dr. Günter Buchholz: "Frauen- und Elitenpolitik in den Hochschulen"
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